Allgemeine Geschäftsbedingungen für Materiallieferungen und Verlegearbeiten der Firma Udo Fuchs:                 

Stand: 07/2023

 

1.Unsere Lieferungen und Verlegearbeiten erfolgen aufgrund nachfolgender Bedingungen oder unseren erstellten Angebote/Auftragsbestätigung.

Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn Sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich von uns anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Alle Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Abbildungen, Prospekte, Werbeschriften , Internetpräsentation usw. und die darin enthaltenen Daten, z.B. über technische Eigenschaften, Beschaffenheit und Farben sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Muster oder Proben gelten nur als Durchschnittsmuster und sind in begrenzte Stückzahl je Kunde erhältlich. Unser Muster und deren Farbnamen dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine gewerbliche Nutzung der Muster Bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns. Bereits bestellte und unerlaubt gewerblich verwendete Muster können von uns zurück gefordert werden.

 

2.Lieferung, Lieferfristen und Ausführungsfristen

Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung oder Nichterfüllung des vereinbarten Liefertermins oder Arbeitsbeginn / Ausführung können nicht geltend gemacht werden.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen (hierzu zählen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen,Krankheit) gleichgültig ob im eigenen Betrieb oder bei einem Zulieferanten, befreien uns in jedem Fall von einer Verpflichtung zur Einhaltung des Liefertermins und berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.

 

3. Für Schäden aller Art, wie z.b. einsetzender Regen während der Trocknungszeit und während dem Verlegen wie auch wenn die frisch verlegte Fläche betreten wird,

übernehmen wir keine Haftung! Hier muss gemäß Angebot die jeweilige Position die es betrifft, zusätzlich berechnet werden. Beschädigungen die entfernt werden müssen, berechnen wir nach tatsächlichem Zeit-und Entsorgungsaufwand!

 

4.Sämtliche von uns gelieferte Waren sind per Vorabüberweisung und Verlegeaufträge in Bar gemäß Zahlungsplan ohne jeden Abzug zu erfolgen.


5.Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die verwendeten/gelieferte Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und sich im vertragsgemäßen Zustand befinden.
Bei Eingang/Lieferung der gelieferten Ware hat der Kunde diese umgehend auf Vollständigkeit und/oder Mängel hin zu untersuchen und uns diese Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen ab Wareneingang mittels einer schriftlichen Mängelanzeige anzuzeigen.

 

 


6.Mängelrügen

Bei versteckten Mängeln hat deren Rüge unverzüglich nach Feststellung schriftlich an uns zu erfolgen. Werden Mängel erst nach der Verarbeitung erkennbar, so können Beanstandungen nur berücksichtigt werden, wenn die Verarbeitung dieser mangelhaften Ware/Produkte sofort eingestellt wird und uns der Kunde unverzüglich von diesem Zustand in Kenntnis setzt. Insbesondere muss der Kunde uns die beanstandete Ware oder Proben davon zwecks eigener Prüfung unverzüglich zur Verfügung stellen/zusenden.
Über beanstandete Produkte darf der Kunde so lange nicht verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
Die Mängelansprüche des Kunden sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt.

Bei berechtigten Mängel unserer Verlege-Arbeiten gewährt der Auftraggeber 4 Wochen Zeit zur Mängelbeseitigung. Aussenarbeiten werden nur bei passendem Wetter möglich! Keine Aussenarbeiten in den Monaten November bis April. Mängel sind uns stets schriftlich mitzuteilen.


7.Schadensersatz
Für mangelhafte Ware erfolgt nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung/Leistungen ordnungsgemäßer Ware gegen Rücknahme der mangelhaften Ware oder Ersatz des Minderwertes.
Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden, die über die Höhe des Kaufpreises hinausgehen – insbesondere sog. Mangelfolgeschäden – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Verletzung der uns obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung beruhen.
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung, Beanspruchung, Lagerung oder Verarbeitung entstanden ist.
Die den flüssigen Komponenten beiliegenden technischen Merkblätter geben sowohl Aufschluss über Lagerungs-, Verarbeitungs- und Härtungsbedingungen als auch Eigenschaften des gehärteten Produkts und sind zwingend zu beachten.
Werden Fremdkomponenten zugegeben bzw. mit in unsere Produkte verarbeitet, entfällt ebenso jeglicher Gewährleistungsanspruch. Bei Verwendung von Grundierungen, Bindemittel oder Versiegelungen aus Fremdfabrikaten, die Sie mit unseren Produkten zusammen verarbeiten wollen, kann keine Garantie übernommen werden.
Die Angaben in unseren technischen Merkblättern, Katalogen, Prospekten und anwendungstechnischen Beratungen in Wort und Schrift erfolgen (auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter) nach bestem Wissen und Gewissen, gelten jedoch nur als unverbindliche Hinweise. Sie entbinden den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns bezogenen Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Trotz hochwertigen Materialien ist der Kunde verplichtet seinen Steinteppich und seine Bodenbeschichtung mit geeigneten Pflege und Putzmittel zu pflegen! Desweiteren muss ein Steinteppich alle 2-3 Jahren und spät. wenn die Oberfläche mattiert, mit einem Schutzanstrich beschichtet werden um die Garantie/Gewährleistung zu gewährleisten! 

Gewährleistungsfrist und Garantie: Bei Herstellung einer Sache und bei Lieferungen beträgt sie 2 Jahre!

 

 


8.Rechtswahl & Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 

 

 9. Bilder und Texte

Alle in dieser Web-Seite befindlichen Bilder und Texte sind Eigentum der Firma Udo Fuchs.  Diese dürfen weder kopiert noch anderweitig verwendet werden.

 

10) Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen.
Erreichbar wird die OS-Plattform unter folgendem Link sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Haftungsausschluß

 

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Wir empfehlen diese aktuelle AGB  zu jeder Bestellung/Leistungen mit auszudrucken!